Smart Apply über das Vermittlungsbudget finanzieren lassen
Das Vermittlungsbudget ist ein Förderinstrument der Arbeitsförderung. Es erlaubt der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter, Kosten zu übernehmen, die für die berufliche Eingliederung notwendig sind — dazu kann auch professionelles Bewerbungscoaching wie Smart Apply gehören.
Agentur für Arbeit
Rechtsgrundlage ist § 44 SGB III (Vermittlungsbudget). Die zuständige Vermittlungsfachkraft kann im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Kosten für Bewerbungscoaching-Leistungen wie Smart Apply übernehmen, wenn dies für die berufliche Eingliederung als notwendig erachtet wird.
So gehst du vor
- 1Vermittlungsfachkraft ansprechen und § 44 SGB III nennen
- 2Kurz erklären, welche Leistungen Smart Apply bietet
- 3Kostenübernahme im Rahmen des Vermittlungsbudgets beantragen
Jobcenter (Bürgergeld, SGB II)
Hier gilt § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III. § 16 Abs. 1 SGB II erklärt die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III — einschließlich des Vermittlungsbudgets — für entsprechend anwendbar auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die zuständige Integrationsfachkraft entscheidet auch hier im Rahmen ihres Ermessens.
So gehst du vor
- 1Integrationsfachkraft ansprechen und § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III nennen
- 2Kurz erklären, welche Leistungen Smart Apply bietet
- 3Kostenübernahme im Rahmen des Vermittlungsbudgets beantragen
Häufige Fragen
Muss ich das selbst bezahlen und mir erstatten lassen?
Nein. Bei einer Kostenübernahme über das Vermittlungsbudget rechnet Smart Apply die Kosten direkt mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ab. Du zahlst nichts vor.
Was, wenn meine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft ablehnt?
Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen einer Ermessensentscheidung — ein Anspruch besteht nicht automatisch. Bei einer Ablehnung kannst du Smart Apply weiterhin regulär zum Preis von 9,99 € pro Monat nutzen.
Gilt das auch für Auszubildende?
Ja, sofern die zuständige Fachkraft die Maßnahme im Einzelfall als notwendig für die berufliche Eingliederung einschätzt.
Was ist der Unterschied zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter bei der Finanzierung?
Bei der Agentur für Arbeit gilt § 44 SGB III direkt. Beim Jobcenter (Bürgergeld, Rechtskreis SGB II) gilt § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III, da § 16 SGB II die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung aus dem SGB III für entsprechend anwendbar erklärt.